Vorbereitungsdienste
Kultusverwaltung Baden-Württemberg
Antrag auf Zulassung
VD 2024/2025: Ausbildung als Technische Lehrkraft an beruflichen Schulen der hauswirtschaftlichen Fachrichtung
Bewerbung: 01.12.2023 bis 01.03.2024
VD 2025/2026: Vorbereitungsdienst für das Lehramt Gymnasium
Bewerbung: 15.03.2024 bis 15.06.2024
Bevor Sie die Schulart wählen, hier ein Hinweis:
An beruflichen Schulen sind die Einstellungs­chancen derzeit gut. Für Bewerberinnen und Bewerber mit einer Ersten Staats­prüfung für das Lehramt an Gymnasien besteht unter bestimmten Voraus­setzungen die Möglichkeit sich für den Vorbereitungs­dienst für die Lauf­bahn des höheren Schul­dienstes an beruflichen Schulen zu bewerben. Voraus­setzung ist eine dem Lehramt dienliche Betriebs­praxis von 3 Monaten. Wer sich hierfür entscheidet, kann im Rahmen der Zweiten Staats­prüfung zusätzlich die Befähigung für die allgemein bildenden Gymnasien erwerben.
VD 2025/2026: Vorbereitungsdienst für die Laufbahn des höheren Schuldienstes an Beruflichen Schulen
Bewerbung: 15.03.2024 bis 15.06.2024
VD 2025/2026: Vorbereitungsdienst für das Lehramt Grundschule
Bewerbung: 01.05.2024 bis 01.09.2024
VD 2025/2026: Vorbereitungsdienst für das Lehramt Sekundarstufe I
Bewerbung: 01.05.2024 bis 01.09.2024
VD 2025/2026: Vorbereitungsdienst für das Lehramt Sonderpädagogik
Bewerbung: 01.05.2024 bis 01.09.2024
VD 2025/2026: Ausbildung als Fachlehrkraft bzw. Technische Lehrkraft Sonderpädagogik
Bewerbung: 01.08.2024 bis 01.11.2024
VD 2025/2026: Ausbildung als Fachlehrkraft für musisch-technische Fächer
Bewerbung: 01.08.2024 bis 01.11.2024


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Meine personenbezogenen Daten werden erhoben. Verantwortlicher im Sinne des Datenschutzrechts ist das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport, Thouretstraße 6, 70173 Stuttgart, Tel.: 0711 279-0, E-Mail: poststelle@km.kv.bwl.de. Der Datenschutzbeauftragte ist unter: Datenschutzbeauftragter@km.kv.bwl.de oder der Postadresse mit dem Zusatz "der Datenschutzbeauftragte" erreichbar. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten in diesem Bewerbungsverfahren ist § 15 Absatz 1 Landesdatenschutzgesetz. Danach ist die Verarbeitung der Daten zulässig, die im Zusammenhang mit der Entscheidung über die Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses erforderlich sind. Es werden Daten verarbeitet, die im Zusammenhang mit der Bewerbung genannt werden und sich insbesondere aus den Bewerbungsunterlagen ergeben, um das Bewerbungsverfahren durchzuführen. Die Bereitstellung der Daten ist für die Durchführung des Bewerbungsverfahrens erforderlich. Eine rechtliche Verpflichtung besteht nicht. Ohne diese Daten kann die Bewerbung aber nicht berücksichtigt werden. Die Daten werden auf Datenträger gespeichert, automatisiert verarbeitet und an das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport, das Hochschulrechenzentrum Reutlingen, die Regierungspräsidien, die Seminar für Ausbildung und Fortbildung der Lehrkräfte sowie das Landesamt für Besoldung und Versorgung Baden-Württemberg übermittelt. Die Daten werden für die Dauer des Vorbereitungsdienstes und für Zwecke der Lehrereinstellung gegebenenfalls auch für befristete Beschäftigungsverhältnisse gespeichert und verarbeitet. Im Falle einer Absage werden die Daten nach Abschluss des Zulassungsverfahrens gelöscht. Im Falle einer Einstellung werden die Daten aus dem Bewerberdatensystem in das Personalinformationssystem und die Personalakte überführt. Zudem werden die Daten für planerische, organisatorische, personelle, soziale oder haushalts- und kostenrechnerische Maßnahmen, insbesondere zu Zwecken der Ausbildung und Prüfung genutzt. Ich bin als von einer Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person über folgende Rechte aufgeklärt:
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